10.11.2021 - „My first Opel: Clean. Clever. Cool.“ Das kann ab Ende November für Jugendliche ab 15 Jahren Wirklichkeit werden. Um das neuste Modell der Rüsselsheimer fahren zu dürfen, bedarf es seit diesem Sommer lediglich des „Moped“-Führerscheins AM. Dabei ist der Opel Rocks-e kein Kleinkraftrad, aber auch kein Auto. Der Gesetzgeber stuft den vierrädrigen Zweisitzer als Leichtkraftfahrzeug der Klasse L6e ein (wobei e nicht für Elektro steht). Das heißt zunächst vor allem erst einmal eins: bei 45 km/h ist Schluss. Doch hinter dem Mini-Opel steckt mehr.
Weiterlesen