31.07.2020 - Betragen: 6. Diese Note hatte der Bundesgerichtshof (BGH) dem Volkswagen-Konzern im Zusammenhang mit dem Diesel-Gate ins Zeugnis geschrieben. Bildlich gesprochen. Die Manipulationen, die der Automobilhersteller an seinem Dieselmotor vom Typ EA 189 vorgenommen und über Jahre verschwiegen hatte, bezeichneten die obersten deutschen Richter „objektiv als sittenwidrig“, „besonders verwerflich“ und „arglistige Täuschung“. Größer, eindeutiger und beschämender hätte der Tadel kaum ausfallen können.
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