„Volkwagen will Frieden mit den Kunden“
Hiltrud Werner, Vorstand Integrität und Recht der Volkswagen AG: „Gemeinsam mit dem vzbv haben wir eine faire und praktikable Vergleichslösung erreicht. Wir bedanken uns beim OLG-Präsidenten für das konstruktive Vorgehen als Güterichter und werden nun alles daransetzen, die Einmalzahlungen so schnell wie möglich anbieten und auszahlen zu können.“
Volkswagen trägt die Kosten für die Abwicklung des Vergleichs und die Rechtsberater der Dieselfahrer vollständig. Unabhängige Wirtschaftsprüfer sollen die Umsetzung stichprobenartig prüfen. Für mögliche Streitfragen soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden.
Die Betroffenen müssen nun bis zum 20. April entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot von VW annehmen. Volkswagen – so die Verbraucherschützer – habe auf diesem Termin bestanden, da sich der Bundesgerichtshof am 5. Mai erneut mit dem Dieselbetrug befassen will. Unter anderem werde es in Karlsruhe dann voraussichtlich darum gehen, ob Schadensersatzansprüche und eine Nutzungsentschädigung gerechtfertigt seien. Damit trügen sowohl VW als auch die Dieselfahrer ein gewisses Risiko. „Wer weniger Risiko eingehen möchte, kann den Vergleich annehmen", sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller dem „t-online“-Portal.
Die Volkswagen AG arbeitet bereits an der Erstellung einer Plattform für die unkomplizierte Abwicklung des Vergleichs. Ab Ende März soll die den vergleichsberechtigten Kundinnen und Kunden ermöglichen, einfach und schnell eine Einmalzahlung zu erhalten. Bis dahin können sich Interessierte unter vergleich.volkswagen.de in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um zum VW-Vergleich auf dem Laufenden gehalten zu werden. (ampnet/Sm)
Veröffentlicht am 28.02.2020
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