19.04.2021 - Genaugenommen zwei fehlende Buchstaben und eine Zahl führten dazu, dass der am 28. April 2020 renovierte Bußgeldkatalog seine Schrecken für Deutschlands Autofahrer verlieren musste: nämlich ein Hinweis auf die Rechtsgrundlage für Fahrverbote im § 26a, Absatz 3 im Straßenverkehrsgesetz. Wegen dieses Formfehlers setzten die Juristen des Verkehrsministeriums ziemlich schnell das gesamte Projekt außer Vollzug.
Doch es waren weniger die vermissten 23, Drei und A, die landauf, landab für große Empörung sorgten.
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