17.10.2025 - In Deutschland gibt es eine vielfältige Gewässerlandschaft. Ein wesentlicher Teil davon gilt als Bundeswasserstraßen. Die werden mit ihren 10.000 Kilometern Gesamtlänge nicht nur für die gewerbliche Schifffahrt genutzt, sondern zunehmend auch von Freizeitkapitänen. Für die Inbetriebnahme, das Führen und Vermieten von Wasserfahrzeugen zu Sport- und Freizeitzwecken sowie für besondere wassersportliche Betätigungen wie etwa Wasserski und Surfen soll das dafür geltende Regelwerk nun modernisiert und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat dazu jetzt mit der Länder- und Verbändeanhörung begonnen.
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