07.11.2025 -
Aufgrund der deutlich gestiegenen Unfallzahlen bei Leichtkrafträdern fordert die Deutsche Verkehrswacht (DVW) die geltenden Regelungen für den vereinfachten Erhalt einer Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse wieder zurückzunehmen. Seit 2020 können Inhaber eines Autoführerscheins der Klasse B mit wenigen Unterrichtsstunden und ohne weitere Prüfung die Erlaubnis zum Führen Leichtkrafträdern und -rollern mit 125 Kubikzentimern Hubraum (Klasse A1). Sie leisten bis zu 15 PS (11 kW) und sind in der Regel rund 100 km/h schnell. Dokumentiert wird die Zusatzfahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 im Führerschein.
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