25.05.2020 - Porsche darf seinen Händlern nicht pauschal die Belieferung von Tunern mit Neufahrzeugen, Zubehör- und Ersatzteilen verbieten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem seit mehr als sechs Jahren anhängigen Rechtsstreit entschieden (Az.: 2 U 88/17) und damit dem Verband der Automobil-Tuner (VDAT) nach eigenen Angaben Recht gegeben. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Stuttgart die Klage des VDAT noch abgewiesen.
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