2020-05-25 15:41:00
2020-05-25 15:42:00
Automobile
Verband der Tuner bekommt vor dem OLG Recht
Laut OLG Stuttgart seien die vom VDAT beanstandeten Händlerklauseln, die eine Belieferung von Tunern mit Neufahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen weitestgehend verbieten, kartellrechtswidrig. Gleiches gelte für die Verwendung der Verpflichtungserklärungen, in denen der Käufer sich verpflichten musste, erworbene Teile nicht für Tuningzwecke zu verwenden, teilte der VDAT mit.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 25.05.2020
