Verbraucherzentrale Bundesverband - Aktuelle Meldungen

Open Data: Mobilitätsdaten als Gemeingut?
06.08.2023 - Im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten, auch jenen aus dem Mobilitätsbereich, fällt häufig der Begriff „Open Data“. Offene Daten bedeutet, dass sie von jedermann genutzt, weiterverarbeitet und weiterverbreitet werden können. Dieses Prinzip ist im akademischen Umfeld bekannt. Es ähnelt den Konzepten von „Open Access“ (freier Zugang zu wissenschaftlichen Materialien und Publikationen im Internet), „Open Content“ (frei zugängliche Inhalte zur kostenlosen Nutzung) und „Open Source“ (öffentlich einsehbare, veränderbare und in der Regel frei nutzbare Quelltexte). Aber können Mobilitätsdaten als „gesellschaftliches Gemeingut“ betrachtet werden?
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27.05.2020 - Wie in anderen Lebensbereichen kann Künstliche Intelligenz (KI) auch im Versicherungswesen Prozesse helfen. Schon jetzt unterstützen Algorithmen Sachbearbeiter von Versicherern bei der Bearbeitung von Schadensmeldungen, bei der Vertragsberatung, bei der Prämienkalkulation oder bei der Risikoprognose. Verbraucher sehen Probleme bei der Verwendung von Blackbox-Lösungen.
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27.04.2020 - Es könnte so einfach sein: Das E-Mobil an der Ladestation parken, Stecker rein, Geldkarte in den Schlitz und auf den Strom warten. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Deutschland ist, wenn es um die Ladeinfrastruktur und die Preistransparenz geht, in viele Regionen aufgeteilt, in denen die verschiedenen Versorger herrschen, die ihre eigenen Geschäftsbedingungen verteidigen. Dabei erfährt der Kunde längst nicht immer, wieviel Energie er tatsächlich bekommen hat.
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20.04.2020 - Christian Heckert (Name geändert), Besitzer eines VW Tiguan Diesel mit dem Schummel-Motor vom Typ EA 189, hatte lange gezögert. Doch dann hat er schließlich entschieden, sich mit Volkswagen in Sachen Diesel-Skandal nicht zu vergleichen. Die Wolfsburger hatten ihm und vielen tausend anderen geschädigten Kunden angeboten, die leidige Diesel-Geschichte mit einem Vergleich ein für alle Mal ad acta zu legen. Volkswagen hatte ursprünglich den 20. April als Stichtag genannt. Wegen des großen Interesses ist die Frist jetzt bis zum 30. April verlängert worden.
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28.02.2020 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Volkswagen haben sich heute auf den ausgehandelten Vergleich in der Größenordnung von 830 Millionen Euro im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens geeinigt. Die Einigung ist möglich geworden durch die Initiative des Präsidenten des Oberlandesgericht Braunschweig, Wolfgang Scheibel. VW-Dieselfahrer bekommen zwischen 1350 Euro und 6257 Euro Entschädigung – je nach Modell und Alter ihres Autos.
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