
27.01.2025 - Im Vorfeld des am Mittwoch in Goslar beginnenden Verkehrsgerichtstags hat sich die Deutsche Verkehrswacht (DVW) für eine Überprüfung des Paragrafen 315c des Strafgesetzbuches ausgesprochen. Dort werden gerne auch als „sieben Todsünden“ bezeichnete spezielle Verkehrsvergehen aufgeführt, die als Straftatbestand eingestuft werden. Die Regelungen zur Gefährdung des Straßenverkehrs gelten bereits seit mehren Jahrzehnten. Ein entsprechender Arbeitskreis wird in Goslar diskutieren, ob die konkret genannten Vergehen noch immer relevant für einen Straftatbestand sind und ob die Liste eine sinnvolle Erweiterung braucht.
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