2022-07-17 10:36:00 Automobile

Für Fahranfänger gelten besondere Bestimmungen

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Fotos: Autoren-Union Mobilität

Mit dem Führerschein in der Tasche winkt für viele junge Menschen ein Stück Freiheit. Damit die Freude lange währt, sollten Fahranfänger einige Dinge beachten. „Führerscheinanfänger sollten so oft wie möglich das Steuer übernehmen, um Routine zu bekommen“, sagt zum Beispiel Marco Oehler, Technischer Leiter der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ). Er warnt allerdings vor Selbstüberschätzung vor allem auf unbekannten Strecken oder bei schlechter Witterung.

Wer früh glaubt, sein Fahrzeug in allen Verkehrssituationen zu beherrschen, ist besonders gefährdet. Zumal erwiesen ist, dass viele junge und im Straßenverkehr ungeübte Menschen Gefahren und Risiken zunächst nicht richtig einschätzen können. Die Statistiken belegen eindeutig, dass Fahranfänger überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt sind. Erfahrung kann davor schützen, dass gefährliche Situationen erst gar nicht entstehen. Wer mit Bedacht und Umsicht fährt, schützt sich und andere und lernt mit jedem zurückgelegten Kilometer hinzu.

Das hat der Gesetzgeber auch mit der Probezeit im Sinn. Sie umfasst beispielsweise ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Wer sich nicht streng daran hält, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen und ebenso mit einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister, der während der Probezeit nicht abgebaut werden kann. Hinzu kommen die Anordnung eines Aufbauseminars sowie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Beides trifft junge Fahrer nicht nur bei Alkoholdelikten, sondern auch wenn einmal ein A-Verstoß oder zweimal ein B-Verstoß begangen wurde.

Die beiden ersten Buchstaben des Alphabets bezeichnen unterschiedlich gewichtete Verstöße. Zu den A-Delikten gehören neben Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch-Vergehen sowie Unterlassene Hilfeleistung bei verunfallten Personen, Nötigung wie zu dichtes Auffahren oder gar Fahrerflucht. In die Kategorie fällt auch, wenn ein Bagatellschaden nicht umgehend gemeldet wird. Die Liste der A-Delikte ist recht umfangreich, Nichtbeachten der Vorfahrt gehört ebenso dazu wie falsches Überholen, zu schnelles Fahren über Zebrastreifen, in unübersichtlichen Kurven oder an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen und Bahnübergängen. Und natürlich gehören auch Geschwindigkeitsverstöße dazu: Wer ein Tempo-50-Limit innerorts um mehr als 21 km/h überschreitet, muss mit einem Aufbauseminar und verlängerter Probezeit rechnen.

B-Delikte sind einzeln nicht ganz so schwerwiegend. Aber zwei von ihnen bündeln sich ebenfalls zu einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit. Darunter fallen das Fahren mit abgefahrenen Reifen, ungesicherte Ladung, die Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz oder das Fahren ohne Licht bei widrigen Sichtverhältnissen wie Regen, Schnee oder Starkregen.

Und wem nach Aufbauseminar und Probezeitverlängerung weitere Verstöße angelastet werden, muss mit einer Empfehlung für die verkehrspsychologische Beratung (VPB) rechnen. Kommt es zu einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten, droht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Die GTÜ empfiehlt Führerscheinneulingen grundsätzlich die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining. Es hilft, das das Fahrzeug in kritischen Situationen sicherer zu beherrschen. (aum)

Veröffentlicht am 17.07.2022

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