30.09.2024 - Sie gehört in jedes Auto: die Parkscheibe. Nicht nur ihre Benutzung, sondern auch ihr Format und Aussehen hat der Gesetzgeber klar geregelt. Die Parkscheibe muss immer blau-weiß, elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Auch die Nummerierung der Uhrzeit muss in die richtige Richtung laufen (1,2,3,4 von links nach rechts und nicht 4,3,2,1). Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro. Zwar kann man auch Parkscheiben in anderen Farben und mit Beschriftungen kaufen, diese dürfen aber nicht genutzt werden, betont der ADAC.
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