1,8 Milliarden Euro für Deutschlands Schnellladenetz
Die Beihilfen erfolgen zunächst in Form direkter Zuschüsse zur Einrichtung und später als laufende Zahlungen zur Deckung eines Teils der Betriebskosten. Das Geld soll an Unternehmen fließen, die über Erfahrungen im Bau sowie im Betrieb von E-Ladepunkten verfügen und die sich im Rahmen einer Ausschreibung um entsprechende Aufträge bewerben.
Die EU-Kommission verspricht sich von der Regelung einen Anreiz, den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in größerem Maßstab voranzutreiben, weil ansonsten die notwendigen Investitionen ohne die öffentliche Förderung auf der Strecke bleiben würden. Deutschland habe ausreichende Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU haben würde, heißt es.
Die Förderung stehe allen in dem entsprechenden Wirtschaftszweig tätigen Unternehmen offen, und die Beihilfeempfänger werden in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Darüber hinaus würden die deutschen Behörden sicherstellen, dass die erhobenen Preise mit den Preisen vergleichbar seien, die bei ähnlichen bestehenden Infrastrukturen verlangt würden.
In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen wird erläutert, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen, die der Anmeldepflicht unterliegen, mit dem Binnenmarkt prüfen wird. Sie gelten seit Januar und sollen für die Mitgliedstaaten einen flexiblen und zweckmäßigen Rahmen schaffen, um Beihilfen im Sinn des „Grünen Deals“ gezielt und kosteneffizient zu gewähren.
Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Das im Juli 2021 in Kraft getretene europäische Klimagesetz, mit dem die Klimaneutralität bis 2050 als Ziel festgelegt und die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 als Zwischenziel eingeführt wurde, bildet die Grundlage des von der Kommission im Juli 2021 vorgelegten Pakets „Fit für 55“. Im Rahmen dieses Pakets hat die Kommission Änderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienzrichtlinie mit ehrgeizigeren verbindlichen jährlichen Zielen vorgelegt, um die Erzeugung erneuerbarer Energie zu steigern und den Energieverbrauch in der EU zu senken.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU und zuständig für die Wettbewerbspolitik, sagte: „Diese mit 1,8 Milliarden Euro ausgestattete Regelung wird es Deutschland ermöglichen, die erforderliche Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu erweitern. Zudem wird sie die Nutzung der Elektromobilität vorantreiben, im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen und gleichzeitig übermäßige Wettbewerbsverzerrungen begrenzen.“ (aum/hrr)
Veröffentlicht am 16.12.2022
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