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Automobile
300 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur "vor Ort"
Förderanträge können kleinere und mittlere Unternehmen ab dem 12. April bis Ende des Jahres stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei sollen bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im „Windhundverfahren“ bewilligt werden.
Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist außerdem Strom aus erneuerbaren Energien. Und realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022. (ampnet/fw)
Veröffentlicht am 30.03.2021
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