Automatik-Führerschein soll vollwertig werden
Die Änderung würde bedeuten, dass keine erneute Fahrerlaubnis Prüfung notwendig wäre. Bartelt-Lehrfeld habe dies nach eigenen Aussagen von der EU-Kommission telefonisch mitgeteilt bekommen. Das Fahrtraining könne auf diese Weise vermehrt auf Automatik-Modellen stattfinden und Fahrschüler besser auf das Bedienen von Elektroautos vorbereitet werden, so Bartelt-Lehrfeld.
Bisher waren Fahrschüler, die ihre Prüfung auf einem Automatik-Getriebe ablegten, nicht für das Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe zugelassen. Sollte die Regelung in Kraft treten, könnte ein ergänzender Schaltgetriebe-Test von einer staatlich zugelassenen Stelle, wie der Fahrschule, abgenommen werden.
Der Schüler bekomme dann direkt den Führerschein ohne den Eintrag, der ihnen das Fahren von Schaltgetriebe-Fahrzeugen untersagt. Wenn er die Prüfung lieber etwas später ablegen wolle, bekäme er zunächst den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis mit dem Automatik-Eintrag.
Fahrschulen könnten so ihre Fuhrparks optimieren und der steigenden Nachfrage nach einer Ausbildung auf modernen automatikgetriebenen Fahrzeugen nachkommen, hieß es seitens der Referatsleiterin des BMVI. (ampnet/deg)
Veröffentlicht am 03.06.2019
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