2026-04-16 12:31:00 Automobile

Das erste Mal zur Hauptuntersuchung

Carzoom.de
Fotos: GTÜ via Autoren-Union Mobilität

Nach der bestandenen Führerscheinprüfung und dem ersten eigenen Auto kommt für Fahranfänger irgendwann der Zeitpunkt für die erste Hauptuntersuchung. Sie wird gemeinhin als TÜV bezeichnet. Die HU, wie die Hauptuntersuchung abgekürzt heißt, wird jedoch auch von anderen Prüf- und Sachverständigenorganisationen wie Dekra oder der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) angeboten.

Der HU-Termin darf nicht deutlich überzogen werden. Wann die Untersuchung fällig ist, lässt sich an der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen oder am Vermerk im Fahrzeugschein ablesen. Die Plakette ist so aufgeklebt, dass der Fälligkeitsmonat oben steht; das Jahr ist in der Mitte zu finden. Ab zwei Monaten Verspätung ist eine erweiterte Hauptuntersuchung notwendig, und es fallen höhere Prüfkosten an.

Zur HU ist auf jeden Fall der Fahrzeugschein mitzubringen. Der Fahrzeugbrief ist nicht erforderlich. Während der Hauptuntersuchung kann man es sich in den meisten Prüfstellen bei einer Tasse Kaffee bequem machen und in den ausgelegten Zeitschriften blättern. Manchmal wird es dem Auto- oder Motorradfahrer auch erlaubt, in der Prüfhalle dabei zu sein. Bei Interesse ist es am besten, einfach nachzufragen, rät die GTÜ. In der Regel ist für die Fahrzeugüberprüfung mit etwa einer halben Stunde zu rechnen. Sie schließt auch die Abgasuntersuchung (AU) mit ein.

In den meisten Fällen lautet das Gesamturteil „ohne festgestellte Mängel“. Der Prüfingenieur übergibt anschließend den Prüfbericht und den Fahrzeugschein mit neuem Stempel sowie den Wagen mit frischer Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.

Lautet das Fazit „geringe Mängel“, hat der Prüfingenieur kleinere Auffälligkeiten erkannt, die jedoch die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar beeinträchtigen. Das können verschlissene Scheibenwischerblätter sein oder eine leichte Ölfeuchtigkeit an Motor, Getriebe oder Hinterachse. Dies wird im Prüfbericht vermerkt. Sinnvoll ist es dann, beispielsweise die Scheibenwischerblätter auszutauschen und darauf zu achten, ob sich irgendwann tatsächlich Ölflecken unter dem Fahrzeug bilden.

Werden bei der HU jedoch „erhebliche Mängel“ festgestellt, sind die Verkehrssicherheit oder die Umweltverträglichkeit beeinträchtigt. Binnen vier Wochen müssen die aufgeführten Mängel beseitigt werden. Das Auto muss anschließend für eine vereinfachte Nachuntersuchung zu geringeren Gebühren wieder bei der Prüfstelle vorgestellt werden. Wer die Frist versäumt, für den beginnt alles von vorn mit einer kompletten Hauptuntersuchung.

Nur selten kommt es zum Extremfall mit dem Urteil „gefährliche Mängel“ oder „verkehrsunsicher“. In diesem Fall darf das Fahrzeug bis zur Beseitigung der Mängel nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.

Die Gesellschaft für Technische Überwachung rät auf jeden Fall zu einem Vorab-Check: Sehr viele „erhebliche Mängel“ lassen sich durch einfache Prüfungen vermeiden, die jeder selbst binnen 15 Minuten durchführen kann. Funktionieren alle Leuchten bis hin zum Rückfahrscheinwerfer und zur Warnblinkanlage? Haben alle Reifen ausreichend Profil? Funktioniert die Hupe? Sind Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten an Bord?

Die GTÜ führt Jahr für Jahr viele Millionen Hauptuntersuchungen durch. So hat das Unternehmen im vergangenen Jahr knapp zwei Millionen Fahrzeuge im Alter von bis zu zwölf Jahren und mit unterschiedlichen Antriebsarten untersucht. Mehr als 160.000 davon erhielten nach der Erstuntersuchung keine frische Plakette wegen „erheblicher Mängel“. 60.000 Fahrzeuge bekamen keine neue HU-Plakette, weil sie verschlissene Bremsbeläge und abgenutzte Bremsscheiben aufwiesen. (aum)

Veröffentlicht am 16.04.2026

UnternehmenGTÜHauptuntersuchung


 
Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbedingungen, sowie kontaktiert zu werden.Mit (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.