2022-09-13 11:09:00
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Automobile
Der Gesetzgeber entscheidet über Klimaschutz-Maßnahmen
Das Gericht stellte klar, es obliege allein dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden. Durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht könne dies nicht vorweggenommen werden. (aum)
Veröffentlicht am 13.09.2022