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Automobile
Deutschlands Autos fahren sauberer
In der vergangenen Woche hat außerdem das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zu Fahrverboten weiter konkretisiert. Das Gericht ist der Auffassung, dass Luftreinhaltepläne nicht zwingend auch Dieselfahrverbote enthalten müssen. Vielmehr betonte das Bundesverwaltungsgericht, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden müsse. (ampnet/deg)
Veröffentlicht am 03.03.2020
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