2024-03-13 13:01:00 Automobile

Europäischer Rechnungshof sieht Vision Zero in Gefahr

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Fotos: Auto-Medienportal.Net/EU

Sollten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht einen Gang höher schalten, dürften die langfristigen Ziele der Verkehrssicherheit nicht erreicht werden. Das jedenfalls befürchtet der Europäische Rechnungshof. Die EU will die Zahl der Toten und Schwerverletzten bei Straßenverkehrsunfällen zunächst halbieren und dann im Rahmen der Mission „Vision Zero“ bis 2050 auf nahezu null senken. Es seien jedoch trotz umfassender Anstrengungen in den letzten Jahren kaum Fortschritte erzielt worden, konstatiert der Rechnungshof. Ob es der EU gelingen werde, diese Zahl bis 2050 auf nahezu null zu drücken, sei daher äußerst fraglich. Bis 2030 werde die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu 2019, als 22.800 Menschen ums Leben kamen, anstelle der angepeilten Halbierung voraussichtlich nur um ein Viertel sinken.

Straßenverkehrsunfälle sind eine häufige Ursache für vorzeitige Todesfälle in Europa. Besonders verletzliche Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer sind besonders gefährdet. Sie machen fast die Hälfte der Verkehrstoten aus, gefolgt von Autoinsassen (45 Prozent. Auf einen Verkehrstoten kommen schätzungsweise fünf Schwerverletzte.

„Die EU hat im Bereich der Straßenverkehrssicherheit bereits viel erreicht, aber noch immer sterben Tag für Tag Menschen auf unseren Straßen", so Eva Lindström, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Bleibt es beim jetzigen Fortschrittstempo, kann das Ziel einer Halbierung der Zahl der Verkehrstoten bis zum Ende des Jahrzehnts nicht erreicht werden. Wenn die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Ziele erreichen wollen, müssen sie einen Gang zulegen."

Im Jahr 2022 (dem letzten Jahr, zu dem vollständige Zahlen vorliegen) kamen EU-weit 20.640 Menschen auf den Straßen ums Leben. Die durchschnittliche Zahl der Verkehrstoten pro eine Million Einwohner lag in Europa bei 46. Mit 22 Verkehrstoten je eine Million Einwohner verzeichnete Schweden die niedrigste Zahl, während Rumänien mit einer Rate von 86 Verkehrstoten das Schlusslicht war. Um das für 2030 angestrebte Ziel zu erreichen, müsse die Zahl der Verkehrstoten in der EU jährlich um 4,6 Prozent sinken, so die EU-Prüfer. In den vergangenen fünf Jahren seien es aber jährlich nur durchschnittlich 2,5 Prozent jährlich gewesen.

Die Ziele der EU für mehr Sicherheit im Straßenverkehr könnten nur erreicht werden, wenn die Mitgliedstaaten die erforderlichen Konzepte entwickelten und finanzierten. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen, mit denen die Sicherheit unmittelbar verbessert werden könne, liege in der Hand der Mitgliedstaaten. Ihre Ansätze seien richtig, würden aber nicht ausreichend überwacht und deckten noch nicht alle Faktoren ausreichend ab, etwa die Risiken zu schnellen Fahrens, dass – neben Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Sicherheitsgurt und Ablenkungen des Fahrers – zu den Hauptursachen für Unfälle zähle.

Zwischen 2014 und 2020 habe die EU rund 6,7 Milliarden Euro für Projekte bereitgestellt, die zur Straßenverkehrssicherheit beigetragen hätten. Die entsprechenden EU-Anforderungen bezögen sich jedoch nicht auf die Bereiche der Infrastruktur, wo die meisten Verkehrstoten zu verzeichnen seien, wie zum Beispiel städtische Gebiete, Radwege und Nebenstraßen. Gleichzeitig unterschieden sich die in den einzelnen EU-Ländern erzielten Fortschritte im Bereich der Verkehrssicherheitskonzepte erheblich voneinander. Außerdem werde bei der Beurteilung des wirtschaftlichen Nutzens der Projekte dem einzelnen Menschenleben in den verschiedenen Mitgliedstaaten ein sehr unterschiedlicher Wert beigemessen. Bei der Auswahl von Projekten sei die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit zudem kein Schlüsselkriterium gewesen, da sie mit anderen vordringlichen Zielen wie etwa der Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel in Konkurrenz gestanden habe. Auch hätten Unfallschwerpunkte in den Auswahlkriterien häufig keine Rolle gespielt.

Da in den kommenden Jahren möglicherweise weniger EU-Gelder für die Straßenverkehrssicherheit zur Verfügung stünden, sei es umso wichtiger sicherzustellen, dass die vorhandenen Mittel bestmöglich eingesetzt würden, um Leben zu retten. (aum)

Veröffentlicht am 13.03.2024

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