Kraftstoffpreise: Der AvD mahnt eine dauerhafte Lösung an
Die zentrale Frage sei, ob die Entlastung vollständig bei den Autofahrern ankommt. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass die Energiesteuer nur ein Bestandteil des Kraftstoffpreises ist und es den Kraftstoffanbietern obliegt, die geringere Steuerbelastung weiterzugeben. Nach einer Analyse des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung ist eine weitgehende Weitergabe zunächst möglich. Beim zurückliegenden Tankrabatt im Mai und Juni dieses Jahres wurde ein Rückgang der Kraftstoffpreise um rund 16 Cent pro Liter festgestellt. Gleichzeitig zeigen jedoch frühere Untersuchungen zum Tankrabatt im Jahr 2022, dass die Weitergabe im Zeitverlauf nachgelassen hatte, so der Automobilclub. Dadurch seien über die gesamte Dauer nur etwa 84 Prozent des Tankrabatts für Diesel und 80 Prozent bei Super E10 bei den Verbrauchern angekommen.
Bis die neuerliche Entlastung komplett an der Zapfsäule ankommt, könne es zudem einige Tage dauern. Die Mineralölwirtschaft verweise dann häufig auf vorhandene Lagerbestände, die noch zu höheren Preisen eingekauft worden seien. Hier könne man meist den sogenannten „Rakete-und-Feder-Effekt“ beobachten, wonach steigende Beschaffungskosten an den Tankstellen häufig schnell weitergegeben würden, während sinkende Kosten langsamer weitergegeben würden, beklagt der AvD und fordert deshalb weiterhin eine nachvollziehbare Preisbildung und eine konsequente Kontrolle des Wettbewerbs.
Deutschland ist bei der Preisgestaltung in einer besonderen Situation: Bereinigt um staatliche Abgaben liegen die deutschen Kraftstoffpreise im europäischen Vergleich günstig. Der hohe Endpreis an der Zapfsäule ist wesentlich durch Steuern, Abgaben und weitere Preisbestandteile geprägt. Daher setzt sich der AvD für dauerhaft niedrigere staatliche Belastungen, mehr Transparenz bei Rohöl-, Beschaffungs- und Raffineriekosten sowie Konsequenzen bei marktfernen Kraftstoffpreisen ein.
Insgesamt könne der Tankrabatt kurzfristig entlasten. Entscheidend sei jedoch, dass die rechnerischen 17 Cent tatsächlich bei den Autofahrern ankommen – und nicht durch Marktmechanismen teilweise aufgezehrt würden. (aum)
Veröffentlicht am 01.10.2026

