Mazda: Sechs-Jahres-Neuwagengarantie in ganz Europa
Die Garantie ist auf eine Gesamtfahrleistung von maximal 150.000 km begrenzt und deckt im Falle von Material- oder Herstellungsfehlern die Reparatur oder den Austausch des betroffenen Teils ab. Davon ausgenommen sind Verschleißteile. Mazdas Neuwagengarantie ist kostenlos und geht beim Weiterverkauf des Fahrzeugs an den neuen Besitzer über. Ergänzt wird sie von einer unbegrenzt gültigen Mobilitätsgarantie, die im Falle einer Panne oder eines Unfalls schnelle und kostenlose Hilfe organisiert.
Darüber hinaus gewährt Mazda eine zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung, eine dreijährige Lackgarantie/Garantie gegen Oberflächenkorrosion sowie bei Elektro (BEV)- und Plug-in Hybridfahrzeugen (PHEV) eine achtjährige Garantie auf die Hochvolt-Batterie (maximale Gesamtfahrleistung 160.000 km) an. Bei den BEV erstreckt sich diese Hochvolt-Batterie-Garantie zusätzlich auf eine Mindestkapazität von 70 Prozent der ursprünglichen Batteriekapazität. (aum)
Veröffentlicht am 14.04.2023