Schaeffler beschließt Dividende von 45 Cent
Darüber hinaus billigte die Hauptversammlung ein neues System zur Vergütung des Vorstandes, dass der Aufsichtsrat rückwirkend zum 1. Januar 2020 beschlossen hatte. Schaeffler setzt damit – schneller als vom Gesetzgeber gefordert – die geänderten regulatorischen Anforderungen zur Vorstandvergütung nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) um.
Die Vorstandsvergütung basiert wie bisher auf den Grundsätzen der Kopplung von Leistung und Vergütung, Wertschaffung und Free Cash Flow. Die variable Vergütung ist an langfristige Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens gekoppelt. Neu aufgenommen wurde eine Aktienerwerbs- und -halteverpflichtung, nach der die Vorstandsmitglieder Vorzugsaktien der Schaeffler AG in einer zuvor festgelegten Höhe und Frist erwerben und diese bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses halten müssen. Die Altersvorsorge der Vorstände werden auf ein beitragsfinanziertes System umgestellt. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 08.05.2020
