2023-02-20 11:01:00 Automobile

Schilderwechsel: Aus Grün wird Schwarz

Carzoom.de
Fotos: Autoren-Union Mobilität/GDV

Die so grünen Versicherungskennzeichen für Mofas, Kleinkraftroller und E-Scooter verlieren Ende Februar ihre Gültigkeit. Ab 1. März sind schwarze Kennzeichen an der Reihe. Sie sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich. „Wer im März weiter mit alten grünen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert“, warnt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen nur mit einer Betriebserlaubnis und einem Versicherungskennzeichen beziehungsweise einer Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr Ende Februar zwischen schwarz, blau und grün.

Der GDV zählte im Jahr 2021 rund 2,4 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, fast 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit ihnen wurden – wie ein Jahr zuvor – knapp 18.000 Haftpflichtschäden verursacht, die Gesamtkosten in Höhe von rund 68 Millionen Euro (plus vier Prozent) zur Folge hatten. Für einen Schaden zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 3800 Euro.

Gestohlen wurden 2021 rund 3500 kaskoversicherte Mofas, Segways und E-Scooter, das waren knapp 35 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden die Zweiräder deutlich häufiger: Auf 10.000 dieser Fahrzeuge kommen 80 entwendete, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur zwei von 10.000 Fahrzeugen.

Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungskennzeichen mit den Maßen 13 mal 10,1 Zentimeter: kleine Krafträder wie Mofas und Mopeds sowie Quads und Trikes, die jeweils nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren; sowie Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten auch über 25 km/h (S-Pedelec) oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h; E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind; motorisierte Krankenfahrstühle und die Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 erstmals versichert waren.

Daneben gibt es die 6,7 mal 5,5 Zentimeter kleine Versicherungsplakette. Sie ist seit Juni 2019 für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Kickscooter und Segways vorgeschrieben. (aum)

Veröffentlicht am 20.02.2023

UnternehmenGDVVersicherungskennzeichen


 
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