Vor 30 Jahren: Ein Golf Cabriolet erhielt die erste Plakette der GTÜ
Im Jahr zuvor hatte bei den Fahrzeugkontrollen im Dienst der Verkehrssicherheit zunächst das Prüfmonopol des TÜVs bestanden. Die Kraftfahrzeugsachverständigen der seit 1977 bestehenden GTÜ kümmerten sich vor allem um das Beurteilen von Unfallschäden. Die Gesetzeslage ändert sich zum 1. Juni 1989. Seit diesem Datum können Bundesländer auch Überwachungsorganisationen anerkennen, die von selbständigen und hauptamtlich tätigen Kfz-Sachverständigen getragen werden. Fast genau ein Jahr später, am 28. Juni 1990, erteilte das Land Baden-Württemberg als erstes Bundesland der GTÜ als amtliche Überwachungsorganisation die Genehmigung, nach Paragraphen 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Hauptuntersuchungen vornehmem zu dürfen. Bis 1993 zogen alle anderen Bundesländer nach.
Heute bietet die GTÜ mit 11.000 Stützpunkten und mehr als 700 Prüfstellen in Deutschland die Hauptuntersuchung und viele weitere Dienstleistungen flächendeckend an. Die Stutttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation kommt auf einen Marktanteil von rund 16 Prozent. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 26.11.2020
