14.06.2023 - Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Gebührensatzung der Stadt Freiburg für Anwohnerparken einkassiert. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßte die Entscheidung. Die Richter bemängelten allerdings nicht die Höhe von bis zu 480 Euro im Jahr, sondern führten zum einen rechtliche Verfahrensfehler sowie vor allem nicht nachvollziehbare Staffelungen und Ermäßigungen für bestimmte Fälle ins Feld. So verletzte beispielsweise der Umstand, dass ein Unterschied von 50 Zentimetern bei der Fahrzeuglänge zu einer Verdoppelung der Anwohnergebühr führe, den Gleichheitsgrundsatz. An der Höhe an sich hat das Leipziger Gericht nichts auszusetzen.
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