13.08.2025 - Immer mehr Familien setzen aufs Fahrrad, um ihre Kinder zur Kita, in die Schule oder zum Spielplatz zu bringen. Kinder dürfen laut Straßenverkehrsordnung Paragraf 21, Absatz 3, aber nur transportiert werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind, betont die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Auf einspurigen Rädern darf maximal ein Kind mitfahren, in Anhängern sind es bis zu zwei Kinder – in beiden Fällen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr. Die Altersgrenze gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
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