23.02.2022 - Das Bundeskabinett hat heute einer einheitlichen Regelung für die Zulassung autonomer Fahrzeuge zugestimmt. Demnach ist zunächst eine Betriebserlaubnis Kraftfahrt-Bundesamt einzuholen. Danach muss die Genehmigung zum Betrieb eines oder mehrerer typgleicher Fahrzeuge für einen festgelegten Verkehrsbereich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt. Hier werden die Straßen festgelegt, auf denen das Fahrzeug autonom fahren darf. Dies muss im Einvernehmen mit der betroffenen Kommune erfolgen. Anschließend werden ein amtliches Kennzeichen und Fahrzeugpapiere zugeteilt. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.
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