06.08.2024 - Die automobile Reisewelle rollt – auch ins Ausland. Da ist es gut und sinnvoll, die landesspezifischen Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten. Denn schon lange nicht mehr bleiben amtliche Zettel hinterm Scheibenwischer oder zugesandte Bescheide einer ausländischen Behörde in Deutschland folgenlos. Konnten schon bisher durch das zwischen den EU-Mitgliedern geschlossene Abkommen auf Gegenseitigkeit im Ausland verhängte Bußen auch in Deutschland eingetrieben werden, so gilt das nun auch für Nicht-EU-Länder wie der Schweiz. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Hinweise, was zu tun ist, wenn nach der Rückkehr aus dem Urlaub unliebsame Post im Briefkasten liegt.
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