Sehen und gesehen werden
Bei Fahrzeugen mit Lichtautomatik ist gerade bei Nebel und sonstigen schlechten Sichtverhältnissen eine Kontrolle empfehlenswert, denn bei ungenügender Sicht wird nicht unbedingt auch gleich das Abblendlicht aktiviert. Auch die Instrumententafel des Wagens kann unabhängig vom Lichtsystem eingeschaltet sein. Am besten hilft das grüne Lampensymbol im Armaturenbrett: Ist es aktiviert, sind das Abblendlicht und die Rückleuchten eingeschaltet.
Wer alleine ist, der kann die Fahrzeugbeleuchtung am einfachsten vor einer hellen Wand überprüft werden. Beim Tritt auf das Bremspedal müssten rote Reflektionen an der Wand zu sehen sein. Ebenso können Rück- und Nebelschlussleuchten kontrolliert werden. Legt man den Rückwärtsgang ein, müsste das weiße Rückfahrlicht sichtbar sein. Umgedreht lassen sich so dann auch die vorderen Systeme überprüfen. Dazu werden Stand-, Abblend- und Fernlicht getrennt eingeschaltet, so der AvD.
Sind Leuchten ausgefallen, sollten sie umgehend ersetzt werden. Der AvD empfiehlt, den Austausch in einer Werkstatt des Vertrauens vornehmen zu lassen, denn bei einigen Modellen erfordert dies einigen Aufwand und zum Teil Spezialwerkzeug. Bei Halogenlampen und handwerklichem Geschick kann dies zwar auch in Eigenarbeit gelingen, bei modernen Matrix-LED-Systemen, die selbstständig Kurven ausleuchten, Bereiche ausblenden sowie temporär abblenden, ist aber der Fachmann gefragt. Auch wegen der immer notwendigen Kalibrierung der Leuchtweiten ist der Werkstattbesuch zu empfehlen.
Auch für Radfahrer ist eine gute Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit der Sicherheitsaspekt Nummer eins. Vorgeschrieben sind ein oder zwei nach vorne gerichtete Scheinwerfer mit weißem Abblendlicht sowie ein weißer Reflektor. Scheinwerfer müssen dabei so eingestellt sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Hinten sind mindestens eine Rückleuchte und ein roter Reflektor anzubringen, zusätzlich ist Standlicht möglich. Die Energieversorgung ist über Batterien, Akkus oder Dynamo, auch kombiniert, sicherzustellen. Abnehmbare und mit Akku oder Batterie betriebene Leuchten müssen sicher befestigt sein.
Fußgänger – und Radfahrer – können die eigene Sichtbarkeit in der Dunkelheit durch reflektierende Kleidung erhöhen. Wer die Zusatzkosten für solche Anschaffungen scheut, kann sich mit Reflektorbändern, -westen oder -schärpen behelfen, die preisgünstiger sind. Fußgänger, Radfahrer und E-Scooternutzer können beim Überqueren von Straßen ihre eigene Sicherheit erhöhen, wenn sie schlecht einsehbare Stellen meiden.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmt, dass „während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen sind. Dabei ist mit Abblendlicht zu fahren. Fernlicht ist nur einzuschalten, wenn keine ausreichende sonstige Beleuchtung vorhanden ist. Bei Gegenverkehr und geringem Abstand zum Vorausfahrenden ist abzublenden. Wer Nebelscheinwerfer am Auto hat, darf sie nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen einschalten. Nebelschlussleuchten dürfen sogar nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt und die Geschwindigkeit nicht über 50 km/h beträgt. Die bei Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften vorgesehenen Bußen für Autos und Fahrräder reichen von 20 Euro bis 60 Euro. Wer bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften unbeleuchtet unterwegs ist, muss auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einem Unfall, kostet es 90 Euro. Wird festgestellt, dass er bei eingeschaltetem Licht vermeidbar gewesen wäre, haftet man zumindest mit. (aum)
Veröffentlicht am 03.11.2025




