26.03.2020 - Aufgrund der sich zuspitzenden Situation durch das Corona-Virus haben Vorstand und Gesamtbetriebsrat von Daimler beschlossen, ab 6. April für einen Großteil der Produktion und ausgewählte Verwaltungsbereiche Kurzarbeit zu beantragen. Sie soll zunächst bis zum 17. April gelten. Damit reagiert das Unternehmen auf die zunehmend schwieriger werdenden wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Von der Maßnahme sind sowohl Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Werke des Unternehmens in Deutschland betroffen. Notwendige Grundfunktionen und Zukunftsprojekte sind ausgenommen. Die konkrete Ausgestaltung der Kurzarbeit wird jetzt standortspezifisch in lokalen Betriebsvereinbarungen geregelt, die gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung abgeschlossen werden.
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