Musterfeststellungsklage - Aktuelle Meldungen

18.11.2020 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in seinem Urteil zugunsten der Mercedes-Benz-Bank entschieden. In dem Verfahren ging es um die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland, die die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. wegen vermeintlich fehlerhafter Vertragsklauseln zur Widerrufsfrist bei Kreditverträgen gegen den Finanzdienstleister erhoben hatte.
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25.05.2020 - „Die ich rief, die Geister Werd’ ich nun nicht los.“ So wie Goethes Zauberlehrling mag sich auch der eine oder andere Chef der internationalen Automobilindustrie fühlen. Gerät den Top-Managern der Dieselskandal, der im September 2015 mit Volkswagen seinen unrühmlichen Anfang nahm, möglicherweise außer Kontrolle? Das wäre schlecht für das Ansehen der Hersteller, um das es ohnehin nicht zum Besten bestellt ist, und schlecht für die Akzeptanz eines Motors, ohne den die ambitionierten nationalen und europäischen Klimaschutzziele noch lange nicht zu erreichen sein werden.
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20.04.2020 - Christian Heckert (Name geändert), Besitzer eines VW Tiguan Diesel mit dem Schummel-Motor vom Typ EA 189, hatte lange gezögert. Doch dann hat er schließlich entschieden, sich mit Volkswagen in Sachen Diesel-Skandal nicht zu vergleichen. Die Wolfsburger hatten ihm und vielen tausend anderen geschädigten Kunden angeboten, die leidige Diesel-Geschichte mit einem Vergleich ein für alle Mal ad acta zu legen. Volkswagen hatte ursprünglich den 20. April als Stichtag genannt. Wegen des großen Interesses ist die Frist jetzt bis zum 30. April verlängert worden.
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14.02.2020 - Volkswagen will geschädigten Diesel-Kunden einen Vergleich anbieten, nachdem die Verhandlungen mit dem Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) gescheitert sind. Das hat heute Vormittag der Konzernvorstand beschlossen. Es hatte zwar bereits eine Eingung mit dem VZBV gegeben, die die Zahlung von bis zu 830 Millionen Euro vorsah. Ein verbindlicher Vergleich war nach VW-Angaben aber an „unbegründeten hohen Forderungen der Prozessanwälte“ gescheitert, die pauschal 50 Millionen Euro für die Abwicklung verlangt und einer unabhängigen Gebührenprüfung nicht zugestimmt hätten. Dies soll laut VW nicht zu Lasten der betroffenen Kläger gehen. Daher will der Autokonzern nun den Fahrzeugbesitzern, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben und die Vergleichskriterien erfüllen, den bereits ausgehandelten Vergleich auch ohne die Unterstützung der Verbraucherzentrale anbieten.
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30.09.2019 - Heute beginnt ein Verfahren, das es in dieser Form noch nicht gegeben hat: Um mehr als 400 000 Fahrzeuge des Automobilherstellers Volkswagen geht es bei einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale und des ADAC. Heute startet der Prozess am OLG Braunschweig. Die Musterfeststellungsklage soll eine Richtung bei Schadenersatzansprüchen von der Diesel-Affäre betroffener Fahrzeuge vorgeben. Für den großen Andrang wurde die Stadthalle Braunschweig zum Gerichtssaal umfunktioniert.
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