Prozessauftakt: Der Schummel-Diesel gegen VW
Die ersten Medien sprechen von Rechtsgeschichte, die geschrieben wird. Seit dem ersten November sind Musterfeststellungsklagen überhaupt erst möglich, am gleichen Tag reichte die Verbraucherzentrale ihre Klage ein. Nun, vier Jahre nach dem Bekanntwerden der illegalen Manipulationsvorrichtungen an Millionen Diesel-Pkw, geht das Verfahren in die erste Runde. Gegenstand des Verfahrens sind Diesel-Pkw mit dem Motortyp VW EA189, der mittels illegaler Abschaltanlagen durch die Abgasuntersuchung geschleust wurde.
Die Käufer können auf Schadenersatz mitunter lange warten. Volkswagen selbst rechnet mit vier Jahren für das komplette Verfahren. Sollte die Nutzungsdauer auf den Schadenersatz angerechnet werden, bedeutet das für den Wolfsburger Autobauer geringere Zahlungen, je länger der Prozess dauert. Aus Sicht von VW seien die Fahrzeuge sicher und voll nutzbar gewesen, viele der betroffenen Fahrzeuge würden weiter jeden Tag zur Arbeit gefahren.
Die Anwälte des Konzerns werden alles dafür tun, keine Gratis-Nutzung in Kauf nehmen zu müssen. Ferner solle die Nutzungsdauer vom Schadenersatz abgerechnet werden. Ein weiterer Fallstrick im Verfahren ist die Fragilität der Klage selbst. Bis zum Ende des heutigen, ersten Prozesstages können sich Besitzer aus dem Verfahren zurück ziehen.
Vor dem Hintergrund des lang andauernden Prozesses und der Aussicht auf geringen Schadenersatz, könnten einige Besitzer des Schummel-Diesels tatsächlich einen Rückzieher machen. Denn wird die Klage abgewiesen, darf keiner der Kläger in der Sache noch einmal gegen Volkswagen klagen. Unklar ist auch, ob eine Einzelklage mehr Erfolg verheißen könnte. Hier wurden zwar in der Vergangenheit Vergleiche seitens Volkswagen eingegangen, die bei der Musterfeststellungsklage eher unwahrscheinlich sind. Letztere ist für den einzelnen Diesel-Kläger allerdings kostenlos.
Im Verfahren muss vor allem geklärt werden, ob der Einbau illegaler Abschaltanlagen sittenwidrig war, und ob den Käufern ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Auch die Frage danach, ob ein Unternehmen für seine Mitarbeiter verantwortlich ist, muss von Richter Neef in Braunschweig beantwortet werden. Denn in die Diesel-Affäre sind nach bisherigen Erkenntnissen anteilig nur wenige Mitarbeiter des Unternehmens involviert.
Immerhin „säuberte“ Volkswagen die betroffenen Fahrzeuge mit einem Software-Update nach. Von diesem wird allerdings vermutet, dass es die voraussichtliche Lebensdauer des Motors negativ beeinflusst. Außerdem bleibt das Prinzip der Täuschung von der Nachbesserung unberührt. Auch das Risiko von Fahrverboten für den betroffenen Dieselmotor ist eine mögliche Belastung für den Käufer. Hier ist zu klären, ob das Vermögen der Käufer fahrlässig in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Der zweite Prozessauftakt findet am 18. November im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig statt. (ampnet/deg)
Veröffentlicht am 30.09.2019
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