Volkswagen bietet Diesel-Kunden einen Vergleich an
Dr. Manfred Döss, Chefjustiziar der Volkswagen AG: „Das Musterfeststellungsverfahren ist vom Gesetzgeber so ausgestaltet, dass selbst nach einer zeitnahen Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig und des Bundesgerichtshofs hunderttausende Kunden ihre behaupteten Ansprüche vor 115 Landgerichten in Deutschland geltend machen müssten. Es würden weitere Jahre vergehen, bis individuelle rechtskräftige Urteile gesprochen würden. Dieser Kraftakt wäre für die deutsche Justiz nicht zu meistern. Ein Vergleich in diesem Verfahren ist daher für alle die vernünftigste Lösung: für die Kunden, für die Justiz und für Volkswagen.“
VW arbeitet an der Erstellung einer Plattform. Ab Ende März soll diese vergleichsberechtigten Kunden ermöglichen, ein auf sie zugeschnittene Angebot für eine Einmalzahlung zu erhalten. Bis dahin können sich Interessierte unter vergleich.volkswagen.de in einen E-Mail-Newsletter eintragen, um vom Unternehmen über den Vergleich auf dem Laufenden gehalten zu werden. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 14.02.2020
