08.11.2024 - Kraftfahrer ab Geburtsjahrgang 1971, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen ihn bis spätestens 19. Januar 2025 in die heute gebräuchliche Form (Scheckkarte) umtauschen. Darauf weist der ADAC hin. Damit verschwinden nun auch die letzten Papierführerscheine, die noch im Umlauf sind. Mit einer Ausnahme: Diejenigen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst bis 2033 getauscht haben. Alte Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen ebenfalls ab 2026 verpflichtend getauscht werden.
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