07.01.2022 - Als uneinsichtig und unbelehrbar schätzt der Gesetzgeber Verkehrsteilnehmer ein, die immer wieder gegen geltende Vorschriften verstoßen. Solche Wiederholungstäter müssen daher damit rechnen, mit zunehmenden Verstößen auch härter bestraft zu werden. Dies gilt besonders bei Delikten wie Alkohol am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss. Aber auch mehrfache schwerwiegende Tempoüberschreitungen können ein Fahrverbot oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen.
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