Scheckkartenführerschein - Aktuelle Meldungen

Führerscheinumtausch: Jetzt ist das Ausstellungsjahr wichtig
21.11.2025 - Am 19. Januar 2026 endet die nächste Frist für den Führerscheinumtausch. Bislang ging es nach dem Geburtsjahr der Führerscheininhaber. Ab sofort ist jedoch das Ausstellungsjahr des Führerscheins relevant. Denn nachdem nun die meisten Papierführerscheine umgetauscht sind (die vor 1953 geborenen Papierführerscheininhaber müssen bis 2033 umgetauscht haben), sind jetzt die ersten alten Scheckkartenführerscheine an der Reihe. Los geht es zunächst mit denen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Der Umtausch muss bis zum Stichtag am 19. Januar im kommenden Jahr stattgefunden haben. Der ADAC erklärt, wie der Umtausch funktioniert.
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Neuregelungen im Straßenverkehr ab 2025
05.12.2024 - Ab dem 1. Januar 2025 treten zahlreiche neue Regelungen im Straßenverkehr für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gibt einen Überblick über wichtige Neuerungen und ihre Konsequenzen.
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Die letzten Papierführerscheine verschwinden
08.11.2024 - Kraftfahrer ab Geburtsjahrgang 1971, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen ihn bis spätestens 19. Januar 2025 in die heute gebräuchliche Form (Scheckkarte) umtauschen. Darauf weist der ADAC hin. Damit verschwinden nun auch die letzten Papierführerscheine, die noch im Umlauf sind. Mit einer Ausnahme: Diejenigen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst bis 2033 getauscht haben. Alte Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen ebenfalls ab 2026 verpflichtend getauscht werden.
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Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde
10.11.2023 - Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Damit das umgesetzt werden kann, müssen in den kommenden Jahren Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. In Deutschland gibt es dafür einen zeitlichen Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr sowie Ausstellungsjahr des Führerscheins richtet. Bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch an der Reihe. Nun sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Ihre Umtauschfrist ist der 19. Januar 2024 – wenn ihr Papierführerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Der Umtausch der umgangsprachlich auch als „Lappen“ bezeichneten Fahrerlaubnis ist verpflichtend. Um den Führerschein rechtzeitig vor der Umtauschfrist ausgetauscht zu haben, empfiehlt der ADAC sich bereits jetzt um einen Termin zu kümmern.
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Das erwartet die Autofahrer im kommenden Jahr
06.12.2022 - Das 49-Euro-Ticket soll ab Anfang 2023 bezahlbare Mobilität möglich machen, und mit der THG-Quote können E-Auto-Besitzer und -Besitzerinnen bares Geld verdienen. Andererseits wird im nächsten Jahr die Förderung von E-Autos reduziert und die nächste Stufe der sogenannten CO₂-Steuer ausgesetzt. Die Kraftstoffpreise werden wegen der Energiekrise aber voraussichtlich hoch bleiben. Alle wichtigen Änderungen hat der ADAC für diesen Überblick zusammengestellt.
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