14.09.2025 - Wer Kinder auf dem Motorrad mitnimmt, der muss nicht nur auf den Verkehr achten, sondern auch mit unbedachten Reaktionen des jungen Sozius hinter sich rechnen und darf den kleinen Mitfahrer überfordern. Bei der Mitnahme des Nachwuchses auf Motorrad- oder roller, Kleinkraftrad, Quad oder im Beiwagen ist die elterliche Fürsorgepflicht besonders hoch, betont die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Sie betrifft die Fahrweise ebenso wie Helm und Schutzkleidung sowie die objektive Einschätzung der physischen sowie psychischen Fähigkeiten des Kindes. Außerdem sind einige Vorschriften zu beachten.
Weiterlesen
