Ratgeber: Den Weihnachtsbaum froh und munter nach Hause bringen
Wenn das Auto groß genug ist, gibt es keine Probleme: Der Baum kommt in den Kofferraum. Nach Umklappen der Sitzbank passen auch etwas größere Tannen ins Fahrzeug, bei manchen Modellen lässt sich sogar zusätzlich noch die Lehne des Beifahrersitzes flach legen– dann passt selbst ein längerer Baum ins Auto. Das untere Ende des Stammes sollte nach vorn zeigen und am besten an ein ebenfalls verzurrtes Brett stoßen, rät die Gesellschaft für Technischje Überwachung. Das schont den Innenraum, vor allem jedoch kann der Baum bei einer starken Bremsung nicht nach vorn rutschen. Liegt eine Decke oder eine Folie darunter, erleichtert dies die spätere Innenreinigung des Wagens.
Auch beim Transport im Fahrzeuginnenraum sollte der Weihnachtsbaum, sofern möglich, gut mit Spanngurten gesichert werden, rät die GTÜ. Am besten wird das untere Ende mit einem darum gewickelten Gurt fixiert, um ein Verrutschen nach vorn zu verhindern.
Ist der Baum zu lang und schaut er hinten aus dem Kofferraum heraus, dürfen auf keinen Fall die Rücklichter und das Kennzeichen verdeckt sein. Ragt er mehr als einen Meter übers Heck hinaus, muss er mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein oder bei Dunkelheit mit einer roten Lampe. Fehlt dieses deutliche Warnsignal, wird ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Beliebige lang darf er aber trotzdem nicht sein: Maximal anderthalb Meter darf eine Ladung über das Fahrzteugheck hinausragen. Vorsicht: Bei einem Kombi mit nicht ganz geschlossener Heckklappe können Abgase aus dem Auspuff ins Fahrzeuginnere dringen.
Die Alternative ist der Transport auf dem Autodach. Dort wird der Weihnachtsbaum mit Spanngurten an der Dachreling verzurrt. Zusätzlichen Halt geben Querträger, die außerdem den Fahrzeuglack schonen, weil der Baum nicht direkt aufliegt. Der Transport auf dem Autodach ganz ohne Reling oder Dachträger ist zwar nicht grundsätzlich verboten, doch empfehlenswert ist diese Methode nicht – weil der Baum kaum verkehrssicher befestigt werden kann.
Grundsätzlich gilt bei Transporten aller Art: Die Ladung muss verkehrssicher verstaut sein. Sonst kostet es ein Bußgeld von 35 Euro. Sind zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, werden 60 Euro fällig plus ein Punkt im Zentralregister. Kommt es mit einer nicht verkehrssicher verstauten Ladung zu einem Unfall, sind es 75 Euro und ein Punkt.
Der Weihnachtsbaum darf selbst bei starkem Bremsen oder plötzlichen Ausweichmanövern nciht verrutschen. Der ADAC hat einen Crashversuch mit einem schlecht gesicherten Baum auf dem Dach durchgeführt. Resultat: Bei einer Vollbremsung wird dieser zum Geschoss, fliegt nach vorn vom Auto weg und kann andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Zur Ladungssicherung gehört auch, dass sich im Fahrtwind keine Nadeln oder Äste lösen und umherfliegen können. Der Baum muss also eingepackt sein. Die meisten Verkäufer wickeln ihn ohnehin in ein Netz ein.
Inm Zeiten der Mobilitätswende nutzt vielleicht der eine oder andere auch das Fahrrad als Transportfahrzeug. Aber auch hier gilt: Die Ladung muss gesichert sein. Die Tanne einfach unter den Arm klemmen und mit gewisser Artistik loszuradeln, ist also keine Option. Bei keinem Manöver darf sie verrutschen oder herunterfallen. Zurrgurte sind also auch auf dem Fahrrad unerlässlich. Große Bäume müssen der Länge nach transportiert werden: Seitlich darf Ladung maximal 40 Zentimeter ohne zusätzliche Warnbeleuchtung herausragen. Besser geeignet sind natürlich Lastenräder, die meist stabile Befestigungspunkte für die Zurrgurte haben. Die Sicht in alle Richtungen darf der Baum aber in keinem Fall beinträchtigen. (aum)
Veröffentlicht am 02.12.2023
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