11.06.2021 - Zum 1. Juli 2021 tritt die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft. Von da an müssen alle neu zugelassenen Autos mit Elektroantrieb über ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) verfügen. Bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h und beim Rückwärtsfahren soll dann ein Geräusch dafür sorgen, das Fußgänger nicht vom unhörbar daherrollenden E-Auto überrascht werden. Was auf den ersten Blick eine sinnvolle Maßnahme zu sein scheint, erweist sich bei näherer Betrachtung als einer der sinnlosen Gehorsamssprünge, mit denen die Menschen auf die Verkehrswende vorbereitet werden sollen.
Weiterlesen