Vzbv - Aktuelle Meldungen

Open Data: Mobilitätsdaten als Gemeingut?
06.08.2023 - Im Zusammenhang mit der Nutzung von Daten, auch jenen aus dem Mobilitätsbereich, fällt häufig der Begriff „Open Data“. Offene Daten bedeutet, dass sie von jedermann genutzt, weiterverarbeitet und weiterverbreitet werden können. Dieses Prinzip ist im akademischen Umfeld bekannt. Es ähnelt den Konzepten von „Open Access“ (freier Zugang zu wissenschaftlichen Materialien und Publikationen im Internet), „Open Content“ (frei zugängliche Inhalte zur kostenlosen Nutzung) und „Open Source“ (öffentlich einsehbare, veränderbare und in der Regel frei nutzbare Quelltexte). Aber können Mobilitätsdaten als „gesellschaftliches Gemeingut“ betrachtet werden?
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Vertrauen als Preis der Mobilität der Zukunft
31.05.2023 - Echte Vorteile und Sicherheit der Daten – das sind die entscheidenden Voraussetzungen für die Bereitschaft von Verkehrsteilnehmer, ihre persönlichen Mobilitätsdaten mit Dritten zu teilen. Dies ist eine der Kernaussagen der aktuellen Studie „Big Data in der Mobilität“ im Auftrag des Goslar Instituts für verbrauchergerechtes Versichern (GI), in der vier renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Perspektiven der Mobilität von morgen hinterfragen.
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27.05.2020 - Wie in anderen Lebensbereichen kann Künstliche Intelligenz (KI) auch im Versicherungswesen Prozesse helfen. Schon jetzt unterstützen Algorithmen Sachbearbeiter von Versicherern bei der Bearbeitung von Schadensmeldungen, bei der Vertragsberatung, bei der Prämienkalkulation oder bei der Risikoprognose. Verbraucher sehen Probleme bei der Verwendung von Blackbox-Lösungen.
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20.04.2020 - Christian Heckert (Name geändert), Besitzer eines VW Tiguan Diesel mit dem Schummel-Motor vom Typ EA 189, hatte lange gezögert. Doch dann hat er schließlich entschieden, sich mit Volkswagen in Sachen Diesel-Skandal nicht zu vergleichen. Die Wolfsburger hatten ihm und vielen tausend anderen geschädigten Kunden angeboten, die leidige Diesel-Geschichte mit einem Vergleich ein für alle Mal ad acta zu legen. Volkswagen hatte ursprünglich den 20. April als Stichtag genannt. Wegen des großen Interesses ist die Frist jetzt bis zum 30. April verlängert worden.
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28.02.2020 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Volkswagen haben sich heute auf den ausgehandelten Vergleich in der Größenordnung von 830 Millionen Euro im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens geeinigt. Die Einigung ist möglich geworden durch die Initiative des Präsidenten des Oberlandesgericht Braunschweig, Wolfgang Scheibel. VW-Dieselfahrer bekommen zwischen 1350 Euro und 6257 Euro Entschädigung – je nach Modell und Alter ihres Autos.
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14.02.2020 - Volkswagen will geschädigten Diesel-Kunden einen Vergleich anbieten, nachdem die Verhandlungen mit dem Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) gescheitert sind. Das hat heute Vormittag der Konzernvorstand beschlossen. Es hatte zwar bereits eine Eingung mit dem VZBV gegeben, die die Zahlung von bis zu 830 Millionen Euro vorsah. Ein verbindlicher Vergleich war nach VW-Angaben aber an „unbegründeten hohen Forderungen der Prozessanwälte“ gescheitert, die pauschal 50 Millionen Euro für die Abwicklung verlangt und einer unabhängigen Gebührenprüfung nicht zugestimmt hätten. Dies soll laut VW nicht zu Lasten der betroffenen Kläger gehen. Daher will der Autokonzern nun den Fahrzeugbesitzern, die sich zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben und die Vergleichskriterien erfüllen, den bereits ausgehandelten Vergleich auch ohne die Unterstützung der Verbraucherzentrale anbieten.
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