2023-03-20 15:27:00 Automobile

185.000 Pkw-Fahrer holen sich die 125er-Erlaubnis

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Fotos: Autoren-Union Mobilität/Yamaha

In den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Januar 2020 haben rund 185.000 Inhaber eines Pkw-Führerscheins die Möglichkeit genutzt, mit Hilfe einiger weniger Fahr- und Theoriestunden die Fahrerlaubnis für die 125er-Zweiradklasse zu bekommen.

Wie das Kraftfahrt-Bundesamt meldet, lagen Im Verhältnis zur Einwohnerzahl Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland mit 462 Eintragungen pro 100.000 Einwohner im Alter von 25 bis 60 Jahren über dem Bundesdurchschnitt. In Baden-Württemberg war das Interesse mit 589 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner am höchsten, gefolgt von Bayern mit 555 und Hessen mit 530 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner. In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde von der Regelung mit bis zu 300 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner weniger Gebrauch gemacht.

Drei Viertel der B196-Inhaber sind Männer, wobei sich die Altersgruppen der 31- bis 44-Jährigen und der 45- bis 60-Jährigen in etwa die Waage halten, während es bei den Frauen häufiger die älteren sind. Am stärksten war das Interesse generell im ersten Premierenjahr mit 78.000 B196-Eintragungen. Die Entwicklung ist von Bundesland zu Bundesland aber unterschiedlich. Während es in Berlin beispielsweise einen starken Rückgang im vergangenen Jahr gab, zeigte sich in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern nach einem überdurchschnittlich schwachen Jahr 2021 wiederum ein deutlicher Anstieg.

Zur Erlangung der erweiterten Fahrerlaubnis B196 muss der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Pkw-Führerscheins und mindestens 25 Jahre sein. Gefordert sind ebenfalls mindestens 13,5 Stunden theoretische und praktische Zweiradschulung. Der B196-Führerschein ersetzt nicht voll und ganz die Klasse A1. Eine spätere Erweiterung auf A2 ist nicht möglich. Und auch im Ausland dürfen damit keine Leichtkrafträder und Leichtkraftroller bewegt werden. Wer den Pkw-Führerschein (damalige Klasse 3) vor dem 1. April 1980 gemacht hat, darf auch ohne weitere Prüfung grundsätzlich eine 125er fahren. (aum)

Veröffentlicht am 20.03.2023

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