Bundestag fördert betriebliche Elektromobilität
Für Plug-In-Hybride gilt die Ermäßigung, wenn der CO2-Ausstoß entweder höchstens 50 Gramm je Kilometer beträgt oder sie eine rein elektrische Mindestreichweite aufweisen. Diese Reichweite muss für Fahrzeuge, die zwischen 2022 und 2024 angeschafft werden, mindestens 60 Kilometer betragen. Ab 2025 steigt sie auf mindestens 80 Kilometer.
Außerdem hat der Bundestag eine Sonderabschreibung für alle rein-elektrischen Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 eingeführt. Auch die bereits geltende Steuerbefreiungen für das kostenlose Laden am Arbeitsplatz wurde bis Ende 2030 verlängert. Die Regelungen treten zum 01. Januar 2020 in Kraft. (ampnet/deg)
Veröffentlicht am 08.11.2019
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