Busbranche fordert für Mischbetriebe Zugang zu Corona-Hilfen
Während Bus-Mischbetriebe in dieser Weise als Ganzes – ausstrahlend in den ÖPNV – akut gefährdet seien, könnten andere Branchen in ähnlicher Lage eine getrennte Betrachtung vornehmen, so der BDO. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger habe in dieser Woche mit Blick auf die Lage der anhängenden Brauereigaststätten erklärt, dass diese in Zukunft unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt für November- und Dezemberhilfen seien. Dies ist für den BDO inhaltlich richtig und nachvollziehbar, es stelle aber eine deutliche Benachteiligung der Busbranche dar, für die eine solche Regelung bislang noch nicht greife. Der BDO fordert daher mit Nachdruck endlich für Fördergerechtigkeit zu sorgen – und damit auch die große Rolle der Busunternehmen für die umweltfreundliche Mobilität zu würdigen.
Karl Hülsmann: „Über Monate hinweg wurde und wird die Reisebusbranche mit einem grundsätzlichen Fahrverbot belegt. Es kann nicht sein, dass einzelne Branchen eine getrennte Betrachtung bei der Beantragung von Hilfen vornehmen können und andere nicht. Dies gilt umso mehr, da das EU-Recht im Busgewerbe einen finanziellen Ausgleich innerhalb verschiedener Unternehmensteile sogar explizit verbietet. Wir rufen Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf, hier schnell Änderungen umzusetzen und Gerechtigkeit zu schaffen.“ (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 19.03.2021
