Der Bund setzt aufs Fahrrad
Um diese Ziele zu erreichen ist vorgesehen, dass beim Neu- und Ausbau von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen grundsätzlich begleitende Radwege eingerichtet werden. In Metropolregionen sind Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen vorgesehen. Die Einrichtung von Fahrradstraßen wird den Kommunen erleichtert. Sie sollen zudem mehr Platz für den Radverkehr schaffen, unter anderem durch die Umwandlung von Pkw-Stellplätzen. Der Bund will außerdem Modellprojekte initiiern, um öffentliche Räume flexibel und temporär zu nutzen.
Die technischen Regelwerke zur Planung von Radverkehrsinfrastruktur sollen um Varianten für geschützte Kreuzungen und Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes) ergänzt werden. Auch die besonderen Anforderungen für Lastenräder sollen künftig mehr Berücksichtigung finden. Infrastruktur für Rad und Auto werden möglichst getrennt. Für Mischverkehre soll es klare Einsatzgrenzen bezogen auf Kfz-Aufkommen, Schwerlastverkehr und zulässiger Höchstgeschwindigkeit geben.
Unter anderem sieht der Plan einheiltiche Bodenmarkierungen und Beschilderungen im Radnetz sowie mehr Abstellmöglichkeiten an Bahnhöfen und öffentlichen Gebäuden vor. Bei Ausschreibungen im Schienennahverkehr soll verstärkt auf die Möglichkeiten der Mitnahme von Fahrrädern geachtet werden.
Die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und Kommunen soll sich an rund 30 Euro je Person und Jahr orientieren. (ampnet/jri)
Veröffentlicht am 21.04.2021