Der ZDK hält nichts von der 2-G-Regel im Autohandel
Die Autohäuser seien erwiesenermaßen keine Infektionsherde, da sie in der Regel über große Ausstellungs- und Verkaufsbereiche verfügten, in denen jeweils nur wenige Kunden gleichzeitig anwesend seien und deshalb auch weder Gedränge noch Schlange stehen herrsche, betonte der Verbandspräsident. Insofern müssten die Kundinnen und Kunden auch weiterhin die Möglichkeit haben, auf Basis eines negativen Schnelltestergebnisses ein Autohaus aufzusuchen.
Die möglichen Beschränkungen treffen den Autohandel aus Sicht des ZDK „in einer äußerst kritischen Phase“. Erst sei der Präsenzhandel im ersten Halbjahr durch den Lockdown fast komplett lahmgelegt worden, als es dann endlich hätte losgehen können, habe die Halbleiter-Krise in der zweiten Jahreshälfte das Neuwagengeschäft verhagelt. „Daher wird das Autojahr 2021 wohl noch schlechter ausfallen als das Krisenjahr 2020“, vermutet Karpinski. Eine erneute Einschränkung des Geschäftsbetriebs sei für den Automobilhandel „weder zu verkraften noch zumutbar“. Daher müsse alles getan werden, um eine weitere Verschärfung der Situation durch eine „undifferenzierte“ Regelung zu vermeiden. (aum)
Veröffentlicht am 02.12.2021
