Die Einbeziehung von Gebrauchtwagen stößt dem ZDK sauer auf
„Die EU-Kommission schießt über das Ziel hinaus, wenn nunmehr auch Gebrauchtwagen in die Regulierung mit aufgenommen werden sollen. Dies öffnet professionell agierenden Abmahnvereinen Tür und Tor, da Gebrauchtfahrzeuge nicht selten vom Originalzustand abweichen und daher kaum objektive Verbrauchswerte für diese Fahrzeuge vorliegen“, so ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Hinzu komme, dass ältere Gebrauchtwagen nach NEFZ-Zyklus zugelassen wurden, mittlerweile aber der WLTP-Wert gelte. Komplizierte Umrechnungen seien von den Händlern kaum leistbar.
„Für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen die zahlreichen Neuerungen keinerlei Mehrwert. Für den Fahrzeughandel birgt die Regulierung zu viele Risiken, um überhaupt noch ältere Gebrauchtfahrzeuge anzubieten oder gar in Zahlung zu nehmen. Den Gebrauchtwagenkunden erweist das Brüsseler Bürokratiemonster einen Bärendienst“, so Peckruhn. In einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium fordert der ZDK daher deutliche Nachbesserungen und ein engagiertes Auftreten der Bundeswirtschaftsministerin gegenüber der EU-Kommission. Dazu wurde ein acht Punkte umfassender Forderungskatalog erstellt. Darin spricht sich der ZDK zum Beispiel auch gegen eine Einbeziehung von leichten Nutzfahrzeugen in die Neuregelung aus. (aum)
Veröffentlicht am 06.02.2026
