Fast 800.000 Oldtimer in Deutschland
Zuwächse gab es nach KBA-Zählung in allen Fahrzeugklassen. Den größten Anteil an Oldtimer-Fahrzeugen bildeten mit 88,7 Prozent die Pkw mit 704.269 Fahrzeugen, gefolgt von den Lkw mit 4,8 Prozent (37.966 Fahrzeuge) und den Zugmaschinen mit 3,0 Prozent (24.076 Fahrzeuge).
Als Oldtimer dürfen Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Durch ein entsprechendes Gutachten können diese als Oldtimer anerkannt und durch das am 1. Januar 1997 eingeführte H-Kennzeichen als solche kenntlich gemacht werden. In den letzten zehn Jahren stieg die Anzahl der Oldtimer kontinuierlich.
Die KBA-Statistik weist in seiner Statistik die sogenannten Oldtimer als „Fahrzeuge mit und ohne H-Kennzeichen“ aus, die als solche im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) kenntlich gemacht sind. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Fahrzeughalter bei den Zulassungsbehörden das Gutachten nach § 23 StVZO vorlegt und entweder die Änderung der Emissionsklasse in die für Oldtimer spezifische Klasse oder die Beantragung eines H-Kennzeichens und Änderung der Emissionsklasse veranlasst. (aum)
Veröffentlicht am 23.08.2023
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