Gericht stoppt Betriebsratswahl bei Tesla
Der erste Betriebsrat mit 19 Mitgliedern war zu einer Zeit installiert worden, als die Fertigung von Elektroautos im einzigen europäischen Tesla-Werk noch im Aufbau begriffen war. Band-Arbeiter gab es zu Anfang nur in geringer Zahl, weshalb die zuständige IG-Metall kaum in der Belegschaft Fuß gefasst hatte und die Angehörigen der Arbeitnehmer-Vertretung als „management-nah“ gilt. Aufgrund der im Zuge des Produktionsausbaus erheblich gestiegenen Mitarbeiterzahl im Werk Grünheide (Brandenburg) ist die Neuwahl eines Betriebsrats notwendig.
Rund 2000 Beschäftigte standen zur Startphase in Grünheide in Lohn und Brot, heute sind es erheblich mehr. Wieviel genau, weiß wohl nur die Werksleitung. Im Oktober 2023 berichtete die „Tagesschau“ von 11.000 Mitarbeitern und berief sich dabei auf Unternehmens-Angaben. Anfang Februar dieses Monats berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg, „mehr als 12.000 Menschen“ arbeiteten in der Produktionsstätte. Im Berliner Tagesspiegel war sogar von 13.000 zu lesen. Deren Interessen zu vertreten bräuchte es laut den gesetzlichen Vorgaben einen Betriebsrat mit 39 Mitgliedern, mehr als doppelt so viele wie bislang.
Für die Einreichung der Wahlvorschläge hatte das zuständige Gremium, der so genannte Wahlvorstand, eine Frist bis zum 15. Februar gesetzt – nach Ansicht der IG Metall viel zu kurz. Aufgrund von Lieferengpässen für verschiedene Teile der Elektroautos war nämlich ein zweiwöchiger Produktionsstopp eingerichtet worden, der bis zum 11. Februar dauerte. Die Gewerkschaft hielt dagegen, dass wegen der Abwesenheit der meisten Beschäftigten vom Arbeitsplatz eine ordnungsgemäße Auswahl und Bestimmung von Wahlvorschlägen nicht möglich sei.
Nun verfügte das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder auf Antrag der IG Metall, dass die vom Wahlvorstand angeschobene Betriebsratswahl abgebrochen und auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden muss. Ursprünglich hätte sie vom 18. bis 20. März stattfinden sollen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt die vom Wahlvorstand ausgelobte Frist gegen die Bestimmung, wonach eine Neuwahl der Arbeitnehmervertretung erst 24 Monate nach der letzten Wahl stattfinden darf. Das bedeutet für die Praxis bei Tesla, dass die Vorbereitungen für die Wahl erst am 29. Februar 2024 aufgenommen werden dürfen. Würde ein Wahlprozess vor Ablauf dieser Frist begonnen und eine Abstimmung abgehalten, könne einem Betriebsrat die gesetzliche Legitimation fehlen, begründete das Gericht die Entscheidung. (aum)
Veröffentlicht am 14.02.2024