Ratgeber: Bei Nebel nicht auf die Lichtautomatik verlassen
Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Die meisten modernen Autos besitzen neben Nebelschlussleuchten auch vorne Nebelscheinwerfer. Sie streuen das Licht flach über die Straße und helfen das Straßenbild besser zu überblicken, da der Nebel im Sichtfeld des Fahrers weniger angestrahlt wird. Wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich reduziert ist, können die Nebelscheinwerfer helfen.
Sobald sich die Sichtverhältnisse aber bessern, müssen die Nebelscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte wiederum darf inner- wie außerorts nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet.
Wer eine Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 respektive 35 Euro. (ampnet/deg)
Veröffentlicht am 06.11.2019
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