Ratgeber: So wird die Rettungsgasse gebildet
Wie’s geht, dafür hat die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) eine Daumenregel im wahrsten Sinne des Wortes parat: Einfach von oben auf die rechte Hand mit gespreizten Fingern schauen – dann zeigen der Daumen nach links und die Finger nach rechts. Nach diesem Muster wird auch die Rettungsgasse gebildet: Die Fahrzeuge auf der äußerst linken Spur fahren an den linken Rand der Fahrbahn, und alle Spuren rechts davon weichen nach rechts aus. Der Standstreifen ist dabei aber tabu und muss ebenfalls freigehalten werden.
Noch immer werden Rettungsgassen zu selten oder falsch gebildet. Außerdem nutzen einige Verkehrsteilnehmer den vermeintlich freien Raum immer wieder, um sich im Stau nach vorn zu drängeln. Da es im Zweifelsfall um Menschenleben geht, werden je nach Art und Schwere des Verstoßes Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister fällig. Mit der Novellierung des Bußgeldkatalogs im vergangenen Jahr kommt automatisch auch ein einmonatiges Fahrverbot dazu.
In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) seit mehr als 50 Jahren, wie eine Rettungsgasse gebildet wird. Dennoch gab es 2016 eine entscheidende Änderung: Auf Straßen mit mehr als zwei Spuren in einer Richtung ist die Rettungsgasse zwischen der linken und allen anderen Fahrspuren zu bilden. Vorher sollte der Weg in der Mitte der Straße geräumt werden – einfach bei einer geraden Anzahl von Fahrspuren, schwierig bei einer ungeraden Zahl.
Neben der Daumenregel bietet die GTÜ noch eine andere Gedächtnisstütze an: Wer sich bei der Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation eine grüne Umweltplakette für die Windschutzscheibe holt, findet auf der nach innen gerichteten Rückseite eine Grafik, die zeigt, wie man sich im Stau richtig verhält. (aum)
Veröffentlicht am 22.05.2022